Willkommen beim Elbe-Roeder-Dreieck

Für alle Aufrufe geltende Festlegungen

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Das Regionalmanagement prüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Nur vollständige Vorhabenanträge werden in das Auswahlverfahren im Koordinierungskreis einbezogen.

Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise anhand von: 1. Kohärenzkriterien und 2. Rankingkriterien geprüft. Mit den Kohärenzkriterien wird die grundsätzliche Förderwürdigkeit eines Vorhabens zum Antragseingang geprüft. Dabei müssen alle Kohärenzkriterien zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

 Im 2. Schritt erfolgt das Ranking der Vorhaben. An Hand der Prüfung der Rankingkriterien werden die Qualität der Vorhaben ermittelt und diese einem Vergleich innerhalb der vorliegenden Vorhabenanträge unterzogen.

 Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereit stehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt. Bei einem erneuten Aufruf können diese Vorhaben wieder zur Auswahl eingereicht werden.

 Das Vorhabenauswahlverfahren ist für den Antragsteller kosten- und gebührenfrei.

 Die Auswahl eines Vorhabens durch den Koordinierungskreis stellt noch keine Förderzusage dar. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit trifft das Landratsamt Meißen als zuständige Bewilligungsbehörde bzw. bei Aufrufen für die Fischereiwirtschaft/ Nachhaltige Entwicklung von Aquakulturwirtschaftsgebieten die Sächsische Aufbaubank.

Die Förderung erfolgt auf die förderfähige Gesamtsumme, bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern gehört die Mehrwertsteuer nicht zu den förderfähigen Kosten.

Es gilt das Prinzip der sparsamen Mittelverwendung und der Wirtschaftlichkeit. Die nachhaltige Wirkung ist bei jedem Vorhaben darzustellen. Die Förderhöchstquoten für Kommunen liegen grundsätzlich bei maximal 80%, bei Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter) bei maximal 30 %, bei Kleinunternehmen (10-50 Mitarbeiter) bei maximal 20 %.

Förderungen von gewerblichen oder öffentlichen Einrichtungen sind nur auf der Grundlage eines plausiblen Nutzungs- und Betriebskonzeptes zuwendungsfähig.

 Förderungen für bauliche Investitionen werden nur dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten gewährt.

 Eine Sanierung, Wiedernutzung und Umnutzung ist nur dann zuwendungsfähig, wenn mindestens 50 % der konstruktiven Außenhülle des betreffenden Gebäudes sowie die Grundkubatur erhalten bleiben.

 Bei Vorhaben der Wiedernutzung und Umnutzung zum privaten Wohnen ist die regionale Baukultur zu berücksichtigen. Dabei sollen historische Elemente erhalten oder wiederhergestellt werden, oder im Falle einer Neugestaltung diese in Anlehnung an die historische Material- und Formensprache erfolgen. Dabei sind die durch den Koordinierungskreis erarbeiteten Kriterien zur Baukultur für den Vorhabenträger bindend.

 Planungsleistungen bei Bauvorhaben sind bis maximal 15 % der förderfähigen Gesamtsumme zuwendungsfähig.

→ Vom Koordinierungskreis positiv bevotete Vorhaben werden unter www.elbe-roeder.de/foerderung veröffentlicht.